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MVZ - Medizinischen Versorgungszentrum

In einem „Medizinischen Versorgungszentrum“ bieten mehrere Ärzte ihre ambulante medizinische Versorgung unter einem Dach an. Doch was genau unterscheidet eigentlich ein MVZ von einer klassischen Arzt- bzw. Gemeinschaftspraxis? 

Im Jahr 2004 wurde mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) als Kooperationsform eingeführt. Das MVZ zeichnet sich im Wesentlichen durch seine Gesellschaftsform aus. Während der klassische Praxisinhaber selbstständig ist und in der Regel die ärztliche Tätigkeit persönlich ausübt, kann das MVZ als GmbH organisiert sein. Die Besonderheit liegt in der Trennung zwischen den Betreibern und den behandelnden Ärzten, die im MVZ als Angestellte arbeiten.

Medizinische Versorgungszentren können außerdem nur von bestimmten Trägern gegründet werden, beispielsweise von zugelassenen Krankenhäusern, Ärzten, bestimmten gemeinnützigen Trägern, aber auch von Kommunen. Jedes MVZ muss eine Ärztliche Leitung haben, die selbst in dieser Einrichtung tätig ist. Ein MVZ kann sowohl fachübergreifend Fachärzte unterschiedlicher Spezialisierungen beschäftigen als auch mit Ärzten aus einer Fachrichtung, z. B. nur aus Gynäkologen bestehend, betrieben werden.

Für Mediziner kann die Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum Vorteile mit sich bringen: Angestellte Ärzte tragen ein wesentlich geringeres wirtschaftliches Risiko gegenüber selbstständigen. Sie müssen sich nicht mit den betriebswirtschaftlichen Herausforderungen eines Unternehmens befassen und sich weniger um administrative Aufgaben wie Personalsuche, Abrechnungen oder die Beschaffung neuer Medizintechnik kümmern. Für die Patienten ändert sich in der Behandlung nichts: Egal, ob sie sich für einen Arzt in einem MVZ oder in einer traditionellen, inhabergeführten Praxis entscheiden – die medizinische Versorgung bleibt gleich.


Ausgabe Nr. 3 | 2023

Themen:
Serie Fachbegriffe erklärt