Der Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Behandlung, Reha oder Pflege soll für unsere Patientinnen und Patienten möglichst lückenlos und unproblematisch verlaufen.
Dafür haben die Kliniken mit dem Abschluss des Rahmenvertrages Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V zusätzliche Befugnisse erhalten. Das Entlassmanagement ist somit Teil der Krankenhausbehandlung und muss bei entsprechendem Versorgungsbedarf dort organisiert werden.
Als Hauptelement ist ein Entlassplan zu führen, in dem neben der Ermittlung des Versorgungsbedarfs auch alle notwendigen Maßnahmen geplant und dokumentiert werden. Erarbeitet wird der Plan in fachübergreifender Kooperation von Ärzten, Pflegepersonal und unserem Sozialdienst.
Bei entsprechendem Bedarf erfolgt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialdienstes oder der Pflegüberleitung die Kontaktaufnahme mit den nachversorgenden Leistungserbringern, um eine lückenlose Anschlussversorgung zu organisieren, beispielsweise beim Haus- oder Facharzt oder in einer Reha-Einrichtung.
Die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen wurde hierzu optimiert. Die Krankenkassen müssen auf der Basis des neuen Rahmenvertrages ebenfalls aktiv und zielorientiert zur lückenlosen Weiterversorgung mitwirken.
Eine Entlastung für Sie als Patientin oder Patient ergibt sich durch unsere neue Möglichkeit, unmittelbar benötigte Arzneimittel mit der kleinsten Packungsgröße, Heil- und Hilfsmittel sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für bis zu sieben Tage ausstellen zu dürfen.
Voraussetzung für alle erweiterten Maßnahmen im Rahmen des Entlassmanagements ist eine schriftliche Einverständniserklärung, die Ihnen als Patientin oder Patient bei der Aufnahme ausgehändigt wird.
Mit dem Entlassungsbrief erhalten Sie am Tag der Entlassung alle für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung notwendige Informationen, einen Hinweis auf Ihren Ansprechpartner im Krankenhaus und die Übersicht der aktuellen Medikation.
Für Fragen zum Entlassmanagement steht Ihnen unser Qualitätsmanagementbeauftragter gerne zur Verfügung.