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Beratung & Unterstützung zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung

Sie möchten für Ihr Lebensende gut vorsorgen?

Wir alle wissen nicht, welche gesundheitlichen Belastungen mit dem Alter auf uns zukommen. Wenn wir selbst nicht (mehr) für uns entscheiden können, möchten wir aber trotzdem so behandelt werden, wie es unseren Lebenseinstellungen entspricht.
Für dieses wichtige Thema erhalten Sie bei uns Beratung und Unterstützung bei der Erstellung individueller Vorsorgedokumente wie einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht.

Für den Fall, dass Sie nicht (mehr) verantwortlich Entscheidungen treffen können, bekommen neben den schriftlichen Festlegungen bekommen Gespräche mit Vertrauenspersonen eine entscheidende und bindende Bedeutung.

  • In einer Patientenverfügung können Festlegungen zu Ihren Behandlungswünschen, zur Pflege und Versorgung getroffen werden. So wird Ihr Wille verdeutlicht und ihm nochmals Nachdruck verschafft. Die Festlegungen der Patientenverfügung greifen erst, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihre Vertrauensperson als Ihre rechtliche Stellvertretung. Dieser kommt beispielsweise die Aufgabe zu, Ihre Wünsche aus einer Patientenverfügung zur Geltung zu bringen.
  • Fehlt die Einwilligungsfähigkeit, kann keine Patientenverfügung erstellt werden. Die rechtliche Stellvertretung kann aber den mutmaßlichen Patientenwillen in einer Vertreterdokumentation schriftlich niederlegen.
  • Mit einem Dokument für den Notfall können Sie für eine akute lebensbedrohliche Krise festlegen, ob Sie beispielsweise wiederbelebt werden wollen. Ist rasches Handeln erforderlich, fehlt die Zeit ausführliche Patientenverfügungen zu lesen.
  • Sind Vorsorgedokumente bereits vorhanden, kann der Wunsch bestehen diese fortzuschreiben oder abzuändern. Vielleicht haben sich Ihre Vorstellungen zur Behandlung und Pflege geändert.
  • Der Aufbewahrungsort und die Anwendung der Vorsorgedokumente im Bedarfsfall werden individuell erörtert.
     

Beratungskosten

Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand der Beratung. Für stationäre Patientinnen und Patienten des JHW und deren Angehörige ist die Beratung kostenfrei.

Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe können die Beratung über die gesetzliche Krankenkasse finanziert bekommen, soweit die GVP-Beratung von der Einrichtung angeboten wird.

 

Informationsflyer

In diesem Flyer finden Sie Informationen zur Patientenverfügung und zu unserem dazugehörigen Beratungsangebot.

Walburga Micke
Koordinatorin für Ethikberatung im Gesundheitswesen
Gesprächsbegleiterin für Gesundheitliche Versorgungsplanung

Kontakt
Telefon: 0 25 81 / 20-2483
E-Mail: w.micke[at]jhwaf.de