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JHW plant Neustrukturierung und Zukunftssicherung in Eigenverwaltung

Das Josephs-Hospital Warendorf (JHW) hat am 16.12.2024 beim zuständigen Amtsgericht in Münster einen Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren gestellt. Das Gericht hat dem Antrag stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet.

Zu diesem Verfahren und den Folgen möchten wir Sie auf dieser Seite informieren.

Das Wichtigste zuerst:

Das Verfahren bietet uns einen rechtlichen Rahmen, um die Neustrukturierung nachhaltig und zukunftsorientiert umzusetzen – und zwar bei einer uneingeschränkten  Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs. Wir sind fest davon überzeugt, dass wir diese Herausforderung gemeinsam mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen.

Für unsere Patientinnen und Patienten bleibt alles wie gewohnt:
Wir sind weiterhin in vollem Umfang und in der gewohnt hohen Behandlungsqualität für alle da, die unsere medizinische, pflegerische oder therapeutische Hilfe benötigen.

Es können neue Termine vereinbart werden und alle bereits vereinbarten Termine können ohne weitere Nachfrage wahrgenommen werden. Alle geplanten Eingriffe, Behandlungen und Untersuchungen finden statt.


Auch für unsere Mitarbeitenden bleibt alles wie gewohnt:
Die Einleitung des Eigenverwaltungsverfahrens wirkt sich nicht auf den Bestand bzw. den Inhalt der Arbeitsverhältnisse aus. Das bedeutet: Der Arbeitsalltag geht weiter wie bisher. Alle Gehälter sind sichergestellt.

Wir haben eine Info-Hotline eingerichtet, telefonisch erreichen Sie uns unter der Rufnummer 0800/5673747 jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr.

Unsere E-Mail Adresse ist pr[at]jhwaf.de.

FAQ zur aktuellen Situation im JHW


Warum hat das JHW ein Eigenverwaltungsverfahren beantragt?

Die notwendigen und sinnvollen Investitionen der letzten Jahre in nicht unerheblicher Höhe haben die Liquidität unserer strukturell gesunden Klinik stark belastet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Probleme im Gesundheitssystem und der unzureichenden gesetzlichen Krankenhausfinanzierung werden wir unser Haus unter Nutzung der uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Möglichkeiten neu ausrichten.

Vorstandsvorsitzender Peter Goerdeler und Vorstand Michael von Helden bleiben in vollem Umfang handlungs- und verfügungsbefugt.

 


Was bedeutet ein Eigenverwaltungsverfahren genau?

Die Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, in dem die notwendigen Neustrukturierungsmaßnahmen zügig erarbeitet und umgesetzt werden sollen, um für alle Beteiligten eine langfristige Perspektive zu schaffen. Mit dem Eigenverwaltungsverfahren verfügt ein Unternehmen über sehr wirksame und hilfreiche Instrumente, die dabei unterstützen, diese Neustrukturierung zu verwirklichen. Dazu gehören unter anderem die Übernahme der Löhne und Gehälter für drei Monate durch das Insolvenzgeld der Agentur für Arbeit, der Wegfall der Umsatzsteuer im dreimonatigen Antragsverfahren, Sonderkündigungsrechte für unrentable Verträge und die Einsparung von Leasing- und Finanzierungskosten.

 


Wird das Josephs-Hospital geschlossen?

Nein. Der Betrieb des Josephs-Hospital Warendorf wird durch den Antrag nicht beeinträchtigt und läuft uneingeschränkt weiter. Die medizinische, pflegerische  und therapeutische Versorgung wird in vollem Umfang aufrechterhalten. Unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen sowie die Nutzer unserer Einrichtungen können sicher sein: Alles läuft weiter wie bisher und wird in vollem Umfang und in gewohnter Qualität fortgeführt.

 


Sind Kündigungen von Mitarbeitenden abzusehen?

Wir planen eine Neuaufstellung für die Zukunft – gemeinsam mit unseren Mitarbeitenden. Der Fachkräftemangel gehört zu den größten Herausforderungen in allen Krankenhäusern in Deutschland. Wir wollen und können daher auf unsere sehr gut ausgebildeten Mitarbeitenden nicht verzichten, um auch in den kommenden Jahren für die Patientinnen und Patienten in unserer Region in der gewohnt hohen Qualität da zu sein.


Werde ich als Patientin oder Patienten weiterhin in der gewohnten Qualität stationär und ambulant behandelt?

Unsere Patientinnen und Patienten, ihre Angehörigen sowie die Nutzer unserer Einrichtungen können sich darauf verlassen: Alles läuft weiter wie bisher und wird in vollem Umfang und in gewohnter Qualität fortgeführt.

 

 


Was passiert mit geplanten Untersuchungen, Behandlungen oder Operationen?

Sie müssen nichts tun und können alle bereits geplanten Termine zur vereinbarten Zeit wahrnehmen.

 


Kann ich weiterhin Termine z. B. für die verschiedenen Sprechstunden vereinbaren?

Ja. Sie können wie gewohnt Termine zu Sprechstunden mit unseren Sekretariaten vereinbaren.


 

 


Werden Besuchszeiten oder andere Besuchsregeln geändert?

Änderungen sind nicht derzeit vorgesehen, sofern sich etwas ändern sollte, informieren wir Sie über unsere Homepage und die Zeitungen.


 

 


Bleiben die Abteilungen und Bereiche im Josephs-Hospital wie gewohnt erreichbar?

Ja. Alle Abteilungen und Bereiche arbeiten uneingeschränkt weiter und sind über die bekannten Durchwahlen oder den Empfang erreichbar.

 


Beeinflusst das Eigenverwaltungsverfahren die Kosten für meine Behandlung oder die Abrechnung mit meiner Krankenkasse?

Nein. Ihre Krankenkasse zahlt wie gewohnt die Kosten für Ihre stationäre oder ambulante Versorgung im JHW.

 


Wie bleibe ich über die Situation im Josephs-Hospital informiert?

Bei wichtigen Veränderung informieren wir Sie hier auf unserer Homepage, in den sozialen Medien und in der Tages- oder Wochenzeitung.

 


An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur aktuellen Situation habe?

Wir haben eine Hotline eingerichtet.

Unter der Rufnummer 0800-5673747 können Sie uns jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag von 11:00 bis 15:00 Uhr telefonisch erreichen.
Alternativ können Sie uns eine E-Mail an pr[at]jhwaf.de senden.