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Smart Hospital

Symbolbild smarte Technologie

Wir sind auf dem Weg zum smarten Krankenhaus.

Ein smartes Krankenhaus steht für die Integration moderner Technologien und digitaler Lösungen in den Klinikalltag, um die medizinische Versorgung effizienter, sicherer und patientenorientierter zu gestalten. Im Zuge der Digitalisierung werden Prozesse wie die Patientenaufnahme, Diagnosestellung, Therapieplanung und Nachsorge zunehmend durch vernetzte Systeme unterstützt.

Elektronische Patientenakten, Telemedizin, Künstliche Intelligenz und automatisierte Abläufe tragen dazu bei, Behandlungswege zu optimieren und Ressourcen besser zu nutzen. Das Ziel eines smarten Krankenhauses ist es, sowohl die Arbeitslast der Mitarbeitenden zu verringern als auch die Qualität der Patientenversorgung zu steigern.

Dabei werden alle digitalen und besonders auch die KI-Systeme unter Einhaltung geltender Datenschutzvorschriften und ethischer Grundsätze eingesetzt. Entscheidungen, die Auswirkungen auf Ihre medizinische Versorgung haben, werden stets von qualifizierten Fachkräften überprüft und verantwortet.

Eine wichtige Grundlage für diese Transformation ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Es wurde verabschiedet, um die Lücke zu schließen, die durch einen kontinuierlichen Rückgang der Investitionsmittel der Länder für Krankenhäuser entstanden ist. Das Hauptziel dieses Gesetzes ist es, die Digitalisierung in Kliniken zu fördern, um eine effizientere und patientenorientiertere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Die Förderbereiche des KHZG umfassen verschiedene Themenschwerpunkte (Fördertatbestände) der Digitalisierung.

Im Rahmen dieser Transformation hat das JHW Fördermittel im Rahmen des KHZG erhalten. Diese Fördermittel tragen dazu beit, die oben genannten Ziele umzusetzen.

Für folgende Fördertatbestände haben wir Unterstützung erhalten:

Fördertatbestand 1 - Anpassung der technischen/informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik

(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 KHSFV) : Die Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses, das die Anforderungen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Teilnahme an der Basisnotfallversorgung, der erweiterten Notfallversorgung oder der umfassenden Notfallversorgung oder die Anforderungen für das Modul Notfallversorgung Kinder dieses Beschlusses erfüllt, an den jeweils aktuellen Stand der Technik,

Die Zentrale Notaufnahme des Josephs-Hospital ergänzt ihre Ausstattung an medizinischen und mobilen Endgeräten und führt eine Spezialsoftware ein, um die Besonderheiten einer Zentralen Notaufnahme besser digital unterstützen zu können.

Fördertatbestand 3 - Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation

(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.

Das Josephs-Hospital ergänzt seinen mobilen Fuhrpark an Visitenwagen, führt eine Spracherkennung zur schnelleren Dokumentation ein, unterstützt die Arbeit in der Intensivstation durch die Anschaffung eines speziell dafür ausgerichteten PDMS (Patientendatenmanagementsystem), richtet Schnittstellen ein, über die die Vitaldaten der Patienten direkt in die elektronische Fieberkurve fließen, verbessert die Sicherheit der Patienten durch die Anschaffung eines Kardiologischen Dokumentations- und Alarmsystems auf den Stationen und führt die elektronische Unterschrift ein, damit Dokumente für die Unterschrift nicht mehr ausgedruckt werden müssen.

Fördertatbestand 4 - Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen

(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV): Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme können aus der Analyse vorhandenen Patientendaten, den Erfahrungen vergangener Analysen sowie der Berücksichtigung aktueller Regeln und Richtlinien die Entscheidungen von Ärztinnen und Ärzten, dem Pflegefachpersonal oder weiteren Verantwortlichen unterstützen. Insbesondere im Bereich der Bildgebenden Verfahren und der Medikation sind entsprechende Systeme bereits etabliert. Hierdurch können neueste wissenschaftliche Erkenntnisse und die Erfahrungen bisheriger Fälle schnellstmöglich in die Versorgung einfließen

Die Endoskopie im Josephs-Hospital führt ein KI-System zur Entscheidungsunterstützung bei endoskopisch-diagnostischen Eingriffen ein.
Eine elektronische Medikation auf den Stationen ist bereits vorhanden.

Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Thema Smart Hospital:

Unternehmenskommunikation
Telefon: 02581/20-1001
E-Mail: pr@jhwaf.de